Weitere Entscheidung unten: LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2007

Rechtsprechung
   BSG, 30.01.2007 - B 2 U 22/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3561
BSG, 30.01.2007 - B 2 U 22/05 R (https://dejure.org/2007,3561)
BSG, Entscheidung vom 30.01.2007 - B 2 U 22/05 R (https://dejure.org/2007,3561)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - B 2 U 22/05 R (https://dejure.org/2007,3561)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Geschiedenenwitwenrente - zeitliche Begrenzung gem § 66 Abs 2 S 1 SGB VII - keine Analogie - Unterhaltsanspruch gem § 1570 BGB

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung; Geschiedenenwitwenrente; zeitliche Begrenzung gem § 66 Abs 2 S 1 SGB 7; keine Analogie; Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung gem § 1570 BGB; Wegfall eines fiktiven Unterhaltsanspruchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme des Witwenrentenbescheides nach Vollendug der Volljährigkeit der Tochter; Lebenslanger Unterhaltsanspruch nach Beendigung der Erziehung der Kinder; Gründe für den Wegfall des Witwenrentenanspruchs; Gründe für die Entziehung der gewährten Rente; Auslegung des § ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Geschiedenenwitwenrente - zeitliche Begrenzung nach § 66 Abs 1 S 2 SGB VII - Unterhaltsanspruch nach § 1570 BGB - Auslegung nach Wortlaut - keine Analogie

  • Judicialis

    SGB VII § 66 Abs 1 S 2; ; RVO § 592 Abs 1 S 3; ; BGB § 1570

  • RA Kotz

    Geschiedenenwitwenrente - Befristung oder Rücknahme zulässig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristung der Witwen- oder Witwerrente an frühere Ehegatten in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Witwenrente von geschiedener Mutter darf nicht befristet werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Witwenrente von geschiedener Mutter darf nicht befristet werden - Volljährigkeit der Kinder ist kein Aufhebungsgrund

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 665
  • FamRZ 2007, 729
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Auszug aus BSG, 30.01.2007 - B 2 U 22/05 R
    Eine solche Gesetzeslücke ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dann anzunehmen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung insoweit die Rechtsfindung überlassen wollte, wenn es den betreffenden Sachverhalt aufgrund eines Versehens nicht erfasst oder wenn sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (stellvertretend BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 mwN).
  • BSG, 13.08.2002 - B 2 U 30/01 R

    Verletztengeldanspruch - Ende - Analogie - Krankengeld - Arbeitsfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 30.01.2007 - B 2 U 22/05 R
    Der aus dem allgemeinen Sprachgebrauch zu entnehmende Wortsinn bildet den Ausgangspunkt und bestimmt zugleich die Grenze der Auslegung, da das, was jenseits des möglichen Wortsinns liegt, mit ihm auch bei "weitester" Auslegung nicht mehr vereinbar ist, nicht als Inhalt des Gesetzes gelten kann (vgl BSG SozR 3-2700 § 46 Nr. 1).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 8/00 R

    Verletztenrente - Unfallfolgen - Ehemalige DDR - Kraftfahrer - Unterbrechung der

    Auszug aus BSG, 30.01.2007 - B 2 U 22/05 R
    Die Würdigung des Wortlauts einer Vorschrift ist indes die Grundlage jeder Auslegung; ist der Wortlaut eindeutig und nach ihm sprachlich und begrifflich das klar zum Ausdruck gebracht, was dem vom Gesetzgeber gewollten Sinn der Vorschrift entspricht, so ist grundsätzlich hiernach auszulegen (vgl BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 4 mwN).
  • BSG, 19.04.2007 - B 3 P 1/06 R

    Versicherte Kinder in der sozialen Pflegeversicherung

    b) Die Würdigung des Wortlauts einer Vorschrift ist Grundlage jeder Auslegung; ist der Wortlaut eindeutig und nach ihm sprachlich und begrifflich das klar zum Ausdruck gebracht, was dem vom Gesetzgeber gewollten Sinn der Vorschrift entspricht, so ist grundsätzlich hiernach auszulegen (BSG, Urteil vom 30.1.2007 - B 2 U 22/05 R -, zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen; vgl auch BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 4 mwN).
  • SG Nürnberg, 12.11.2007 - S 9 EG 27/05

    D (A), Erziehungsgeld, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltserlaubnis,

    Allerdings enthält § 1 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 b BErzGG eine planwidrige Lücke, die von der Kammer im Wege der verfassungskonformen Auslegung zu schließen ist; dabei handelt es sich zur Überzeugung der Kammer nicht um eine (nicht zulässige) verfassungsgemäße Auslegung über den gesetzlichen Wortlaut hinaus (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 13.08.2002 - B 2 U 30/01 R; Urteil vom 30.01.2007 - B 2 U 22/05 R).
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Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - L 8 R 207/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5488
LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - L 8 R 207/06 (https://dejure.org/2007,5488)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.03.2007 - L 8 R 207/06 (https://dejure.org/2007,5488)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. März 2007 - L 8 R 207/06 (https://dejure.org/2007,5488)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Witwenrente; Gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe; Folgen des Bestehens einer Absicht zum Überführen der bestehende Gemeinschaft in eine Ehe; Beeinflussung des Zeitpunkts der Eheschließung durch die plötzliche Erkrankung der ...

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Hinterbliebenenrente auch bei kurzer Ehedauer möglich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    SGB VI § 46 Abs. 1 § 46 Abs. 2a
    Widerlegung der Versorgungsvermutung beim Anspruch auf Hinterbliebenenrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2007, 665 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - L 8 R 207/06
    Dabei sind vor allem solche Umstände von Bedeutung, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund schließen lassen (vgl. BSGE 35, 272 [274 f]).
  • BSG, 02.02.2001 - B 2 U 379/00 B

    Anspruch auf Witwenrente aus der Unfallversicherung bei vorher bestandener

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - L 8 R 207/06
    Dieser Umstand kann je nach deren Dauer und Ausgestaltung nach den Umständen des Einzelfalls den gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestand erfüllen (BSG, Beschluss vom 2. Februar 2001, B 2 U 379/00 B); weitere Aspekte des Falls müssen im Lichte der langjährigen Lebensgemeinschaft vor der Ehe gewürdigt werden (Urteil des erkennenden Senats vom 10. Dezember 2003, L 8 U 65/02).
  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 32.64

    Anspruch auf Witwengeld bei gesetzlicher Vermutung einer "Versorgungsheirat" -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - L 8 R 207/06
    Dabei genügt der Nachweis, dass unter den Beweggründen jedenfalls nur eines der Eheschließenden der Zweck, dem Witwer eine Versorgung zu verschaffen, keine maßgebende Bedeutung hatte (BVerwGE 25, 221).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.11.1999 - L 5 U 112/98

    Leistungsausschluss bei Versorgungsehe gemäß § 594 RVO

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - L 8 R 207/06
    Die Versorgungsvermutung ist nicht erst dann widerlegt, wenn sich die finanzielle Situation des Witwers verschlechtert (anderer Ansicht: Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 11. November 1999, L 5 U 112/98).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.12.2003 - L 8 U 65/02

    Witwenrente - Verworgungsehe - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - L 8 R 207/06
    Dieser Umstand kann je nach deren Dauer und Ausgestaltung nach den Umständen des Einzelfalls den gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestand erfüllen (BSG, Beschluss vom 2. Februar 2001, B 2 U 379/00 B); weitere Aspekte des Falls müssen im Lichte der langjährigen Lebensgemeinschaft vor der Ehe gewürdigt werden (Urteil des erkennenden Senats vom 10. Dezember 2003, L 8 U 65/02).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.05.2009 - L 8 R 162/07

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Das bereitet die zusätzliche Schwierigkeit, auch die Beweggründe des Verstorbenen festzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 7. März 2007, L 8 R 207/06).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2010 - L 7 R 58/09

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Teilweise wird davon ausgegangen, dass eine länger dauernde nichteheliche Lebensgemeinschaft vor der Eheschließung als besonderer Umstand gegen die Versorgungsvermutung sprechen könne (vgl. Schleswig-Holsteinsiches LSG, Urt. v. 7. März 2007 - L 8 R 207/06).

    Insbesondere ist nicht abschließend geklärt, ob ganz persönliche Motive, wie z.B. Beistand in schweren Zeiten und Lebensmut im Kampf gegen eine schwere Erkrankung zu geben (vgl. z.B. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.8.2008 - L 1 R 193/06, veröffentlicht in juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7.3.2007 - L 8 R 207/06, Breithaupt 2007, 956; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207), die im Einzelfall zur Eheschließung geführt haben können, zu erforschen sind.

  • LSG Bayern, 20.04.2011 - L 20 R 20/09

    1. Die Gründe, die gegen eine Versorgungsehe sprechen sollen, müssen um so

    Die Klägerseite hat auf ein Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 07.03.2007 (Az. L 8 R 207/06) hingewiesen, wonach auch eine sehr kurze Ehedauer die Widerlegung der Versorgungsvermutung nicht von vornherein ausschließen würde.

    Der Katalog möglicher wichtiger Beweggründe, wie er in der von der Klägerin genannten Entscheidung des LSG Schleswig-Holstein vom 07.03.2007 (L 8 R 207/06 - zitiert nach juris) aufscheint, ist damit nicht obsolet geworden.

  • SG Halle, 26.03.2008 - S 8 KN 18/06

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung einer großen Witwenrente nach

    Zwar kann eine lange oder kurze Zeit des Zusammenlebens - je nach den Verhältnissen im konkreten Fall - sowohl für als auch gegen eine Versorgungsehe sprechen und daher für sich allein den gesetzlich vermuteten Versorgungscharakter nicht widerlegen (Butzer, in: GK-SGB VI, Stand: 11/2006, § 46 Rn.113; vgl. dazu auch Schleswig-Holsteinisches LSG , Urteil v. 07.03.2007 - L 8 R 207/06 - zitiert nach Juris, Rn. 32; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 31.01.2007- L 16 R 487/06 - zitiert nach Juris, Rn. 21; SG Chemnitz, Urteil v. 13.10.2005 - S 14 KN 129/03 - zitiert nach Juris, Rn. 27 f.).

    Zwar ist eine ausreichende eigene Versorgung nicht per se geeignet, die gesetzliche Vermutung der Versorgungsehe zu widerlegen, sie ist jedoch ebenso wie die bereits oben genannten Umstände nach Auffassung des Gerichts ein weiteres Indiz (vgl. dazu Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil v. 07.03.2007 - L 8 R 207/06 - zitiert nach Juris, Rn. 34; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 31.01.2007 - L 16 R 487/06 - zitiert nach Juris, Rn. 21), das vorliegend gegen das Vorliegen einer Versorgungsehe spricht.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2009 - L 3 R 424/07
    Auch religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 209) können maßgebend sein.

    In diesem Zusammenhang sprechen für solche objektiven Umstände u.a. ein vor der Diagnose der zum Tod des Versicherten führenden Erkrankung vereinbarter Hochzeitstermin und eine geringe Höhe der zu erwartenden Hinterbliebenversorgung (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. März 2007, a.a.O.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2009 - L 3 R 232/07
    Auch religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Beschl. v. 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - NZA-RR 2008, 207, 209) können maßgebend sein.

    In diesem Zusammenhang sprechen für solche objektiven Umstände u.a. ein vor der Diagnose der zum Tod des Versicherten führenden Erkrankung vereinbarter Hochzeitstermin und eine geringe Höhe der zu erwartenden Hinterbliebenversorgung (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. März 2007, a.a.O.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2008 - L 7 R 187/07

    Widerlegung der Vermutung der Versorgungsehe

    Teilweise wird davon ausgegangen, dass eine länger dauernde nichteheliche Lebensgemeinschaft vor der Eheschließung als besonderer Umstand gegen die Versorgungsvermutung sprechen könne (vgl. Schl.-Holst. LSG, Urt. v. 7. März 2007 - L 8 R 207/06).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.10.2014 - L 3 R 183/13

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze

    Anerkannt sind zudem überwiegende religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007, a.a.O.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.02.2014 - L 3 R 337/12

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Anerkannt sind zudem überwiegend religiöse Motive für eine Legitimation des Zusammenlebens (vgl. Oberverwaltungsgericht (OVG) H., Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Bf 189/04 - NVwZ-RR 2006, 196) oder der Wunsch, dem Partner neuen Lebensmut in der Überwindung einer Erkrankung zu geben (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2007 - L 8 R 207/06 - NZS 2007, 665 (nur Leitsatz), juris; Urteil des erkennenden Senats vom 20. September 2007 - L 3 RJ 126/05 - a.a.O.).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2012 - L 5 R 3551/11
    Die Versorgungsvermutung trete im Vergleich zu anderen Motiven umso mehr in den Vordergrund, je bedeutsamer materielle Vorteile durch die Hinterbliebenenrente seien (vgl. LSG Schleswig- Holstein, Urteil vom 07.03.2007, Az.: L 8 R 207/06).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.02.2017 - L 3 R 416/15

    Ausschluss der Gewährung von Witwenrente bei nicht widerlegter Absicht der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.01.2011 - L 3 R 422/09

    Anspruch auf Bewilligung einer großen Witwenrente bei vermuteter Versorgungsehe

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.11.2014 - L 3 R 366/13

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.09.2014 - L 3 R 306/12

    Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe zur Begründung eines Anspruchs auf

  • LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2014 - L 3 R 431/12

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - L 3 R 45/18

    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente -

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 2897/11
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2010 - L 3 R 360/07

    Witwenrente bei unter einjähriger Ehedauer

  • LSG Hamburg, 21.11.2007 - L 1 R 14/06

    Widerlegung der bei einer Ehedauer von weniger als einem Jahr bestehenden

  • SG Duisburg, 16.12.2009 - S 10 R 23/07

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 3637/11
  • SG Stade, 27.04.2011 - S 11 U 51/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.05.2008 - L 2 R 411/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2008 - L 2 R 486/05
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